Revidierter Art. 302 ZGB wird Realität
11. Februar 2026 – Die Referendumsfrist gegen den revidierten Art. 302 ZGB ist abgelaufen. Damit ist die gewaltfreie Erziehung in der Schweiz gesetzlich verankert. Damit setzt das Parlament ein klares Signal: Gewalt – körperlich wie psychisch – hat in der Erziehung keinen Platz. Die Realität zeigt jedoch, dass gesetzliche Normen allein nicht genügen. Die Zahl der bestätigten Kindesmisshandlungen steigt seit Jahren. 2025 wurden im Zürcher Kinderspital 570 Fälle registriert. Wer Kinder wirksam schützen will, muss genauer hinschauen. Gewalt entsteht häufig dort, wo Überforderung chronisch wird und Unterstützung zu spät oder gar nicht greift. Prävention bedeutet deshalb mehr als Sanktion. Sie bedeutet tragfähige Rahmenbedingungen. Zeit als Ressource.Niederschwellige Hilfe ohne Stigmatisierung. Und eine Politik, die Verantwortung ermöglicht, statt moralisch zu überhöhen. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt. Jetzt beginnt die Umsetzung.
