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Die Branche : schwierige Datenlage
Seit 1942 ist Prostitution in der Schweiz legal und gilt in der neusten Rechtsprechung (2021) des Bundesgerichts auch nicht mehr als sittenwidrig. Verlässliche und aktuelle Daten über die Größe und Zusammensetzung des Schweizer Sexmarktes scheint es nicht zu geben. Eine Studie der Universität Genf aus dem Jahr 2008 schätzt die Zahl der legal tätigen Prostituierten zwischen 13.000 und 20.000. Laut der Aidshilfe Schweiz sind im Jahr 2013 18.000 bis 22.000 Personen der Prostitution nachgegangen. Die meisten Prostituierten sind in den Kantonen Bern und Zürich tätig, wobei auch in den urbanen Grenzkantonen wie Genf, Basel und Tessin relativ viele Sexarbeitende gemeldet sind. Über die Zahl der männlichen Prostituierten gibt es nur sehr wenige Informationen. Alleine im Kanton Zürich variieren die Zahlen zwischen 250 und 1.300 Männern, je nach Quelle.
Quelle: https://www.unige.ch/sciences-societe/socio/files/6714/2245/9805/sociograph_6b_final.pdf
Rechtliche Situation
In der Schweiz fällt Prostitution in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung, da es sich bei der Prostitution um eine privatwirtschaftliche Tätigkeit handelt. Dies bedeutet, dass die Kantone eigene Gesetze erlassen können, solange der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht hat. Bundesrechtliche Regelungen gelten jedoch in den Bereichen des Vertragsrechts, Straf-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts sowie des Ausländerrechts.
Da es kein Bundesgesetz gibt, werden die Fragen wann, wo und unter welchen Voraussetzungen Prostitution erlaubt ist, durch entsprechende kantonale Gesetze und Verordnungen geregelt. Hierunter fallen Regelungen über persönliche Voraussetzungen der Prostituierten (z. B. Alter und Registrierungspflichten) genauso wie Vorschriften für Bordellbetriebe und Bordellbetreibende. Das Bundesrecht schränkt die kantonale Regelungskompetenz insofern ein, als die erlassenen Massnahmen nicht unverhältnismäßig sein dürfen (Art. 5 der Bundesverfassung[1]). Die Regelungen dürfen Prostitution zum Beispiel nicht über das Erforderliche hinaus erschweren. Ein vollständiges Verbot der Prostitution durch kantonale Vorschriften ist ebenfalls nicht rechtmäßig, da Prostitution dem Schutz der Wirtschaftsfreiheit untersteht. Kantonale Vorschriften dürfen daher lediglich örtlich beziehungsweise zeitlich begrenzte Ausübungsverbote enthalten, nicht jedoch ein vollständiges Verbot der Prostitution. Gänzlich in der Kompetenz der Kantone liegen Regelungen zum Schutz der Gesundheit der Prostituierten sowie Massnahmen zum Schutz vor Gewalt.
Nicht alle Kantone haben Prostitutionsgesetze oder -verordnungen erlassen. Das Tessin war der erste Kanton, der 2001 ein derartiges Gesetz eingeführt hat und bereits 2019 verschärft hat. Mittlerweile haben alle französischsprachigen Kantone und das Tessin kantonale Regelungen verabschiedet. In der deutschsprachigen Schweiz ist die Anzahl der Kantone mit eigenen Regelungen geringer, erst grössere Kantone haben Gesetze erlassen. (Zürich, Basel-Stadt, Luzern, Bern)
Problemfelder in der Schweiz
Grundsätzlich hält der Bund aber folgende Problemfelder fest:
- Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere: Wer sich in der Schweiz prostituiert, hat ein erhöhtes Risiko, gesundheitlichen Schaden zu erleiden und Opfer von Straftaten zu werden.
- Wer sich auf der Strasse prostituiert, hat ein besonders hohes Risiko, Opfer einer Gewalttat zu werden.
- Prostitution findet in einem sehr lukrativen, heterogenen und in der Schweiz grundsätzlich liberalen Markt statt, der demzufolge massgeblich von Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Die Prostituierten verdienen im Verhältnis zu anderen Marktbeteiligten meist wenig(er).
- Es gibt sehr viele mittelbare Profiteure im Umfeld der Prostitution (zum Beispiel Vermieter), welche das Ausbeutungsrisiko für Prostituierte erhöhen.
- Das Aufdecken von Menschenhandelsfällen setzt langfristige Strukturermittlungen von spezialisierten Polizeieinheiten voraus. Solche Strukturermittlungen, welche (Zuhälter-) Netzwerke aufdecken können, fehlen heute weitgehend. Der Ermittlungsaufwand sowie die notorisch angespannte Ressourcensituation in den kantonalen Polizeikorps erschweren die Aufklärung dieser Delikte. Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung wird heute in der Schweiz in der Regel nur in denjenigen und seltenen Situationen aufgedeckt, wo ein Opfer aus eigenem Antrieb Hilfe sucht.
- Mit Blick auf die Internationalität der beiden Phänomene Prostitution und Menschenhandel sowie deren gesamtschweizerischen Wirkung ist ein koordiniertes und strategisch einheitlich ausgerichtetes Vorgehen der beteiligten Behörden erforderlich.
Quelle: Bericht des Bundesrates von 2015 https://www.ejpd.admin.ch/dam/fedpol/de/data/kriminalitaet/menschenhandel/ber-br-prost-mh-d.pdf.download.pdf/ber-br-prost-mh-d.pdf
- Mit dem Verbot von Sexkauf in Frankreich hat sich die Prostitution noch stärker in die Schweiz verlagert und das «Geschäft» ist gewachsen. Internationale Netzwerke, die Menschenhandel betreiben, sind aktiv in der Schweiz und viele Kantone mussten ihren Polizeikräfte-Bestand erhöhen, um die Sicherheit zu garantieren.
Quelle: Buch « Piff Paff Puff» von Aline Wüst
Haltung der Mitte Frauen Schweiz
Menschen, die in der Prostitution tätig sind, sind hohen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Sie darf nicht dem Markt überlassen werden und muss stärker reguliert werden. Prostitution ist gefährlich und schädlich für die Personen, die als Prostituierte arbeiten. Prostitution hat aber auch negative Folgen für die ganze Gesellschaft und die Gleichstellung, denn Menschen sind nicht käuflich. Die Mehrheit der Frauen sind in der Prostitution tätig, weil sie keine Perspektive haben. Ihnen sollen echte Ausstiegsoptionen geboten werden. Prostitution muss stärker reguliert und beschränkt werden.
Argumente:
- Es gibt kaum Prostitution ohne Zwang; fast immer erfolgt sie über einen Zuhälter, einen Clan, den eigenen Partner (sog. Loverboy) oder aus sozialer Not. Viele Prostituierte sind physisch oder psychisch krank.
- Dass man Sex kaufen kann, führt zu mehr sexueller Gewalt, da die Objektivierung von Körper die Hemmschwelle für sexuelle Übergriffe senkt.
Forderungen der Mitte Frauen Schweiz
- Der Zugang von Prostituierten zur Gesundheits- und Altersvorsorge verbessern.
- Zuhälterei verbieten und konsequenter verfolgen.
- Prostitutionsgesetz auf Bundesebene mit Fokus auf Schutz der Prostituierten (gewisse kantonale Regelungen zielen heute eher auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung als Hauptzweck)
- Attraktive Ausstiegsprogramme für Prostituierte anbieten.
- Freier stärker in die Verantwortung nehmen bei der Meldung/Erkennung von Zwangsprostitution
- Sexualassistenz/Sexualbegleitung anders regeln/kategorisieren als Prostitution
- Gesetze/Regulierungen aufheben, die Prostituierte abhängig machen von Dritten, aber ihre Sicherheit nicht verbessert (zum Beispiel benötigte «Umnutzungsbewilligung des gemeindlichen oder städtischen Bauamts» bei Sexarbeit in eigener Wohnung (Kanton St. Gallen)
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