JA zu Covid-19-Gesetz
Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/711/de
Worum geht es?
Die landesweiten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie wurden vom Bundesrat per
April 2022 aufgehoben. Da sich der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie jedoch nicht abschätzen
lässt und damit bewährte Instrumente zu deren Bewältigung weiter zur Verfügung stehen sollen, muss die Rechtsgrundlage von ausgewählten Massnahmen des grösstenteils bis Ende 2022 befristeten Covid-19-Gesetzes bis Sommer 2024 verlängert werden. Dies betrifft beispielsweise die gesetzlichen Grundlagen für das Covid-Zertifikat oder für das Contact-Tracing, aber auch die Meldepflicht für Bestände von Heilmitteln, Schutzausrüstungen und weiteren für die Gesundheitsversorgung wichtigen medizinischen Gütern, oder die Bestimmungen für Massnahmen im Ausländerbereich.
Das Referendum wurde von verschiedenen massnahmenkritischen Vereinen und Organisationen, wie den Freunden der Verfassung oder Mass-Voll, ergriffen.
Das sagt das Referendumskomitee
Die Pandemie ist vorbei
Die Schweizer Regierung hat die Massnahmen per April 2022 aufgehoben. Es mache deshalb keinen
Sinn das Covid-Gesetz zu verlängern und weiter in die Grundrechte der Schweizer Bevölkerung
einzugreifen. Das Gesetz habe der Bevölkerung zudem weder Schutz noch Nutzen gebracht und stehe auf Grundlagen, die widerlegt worden seien. Auch für Auslandreisen brauche es kein Zertifikat mehr. Bei Bedarf könne eine Impfung auch über den internationalen Impfausweis nachgewiesen werden.
Keine Zweiklassengesellschaft
Mit dem Gesetz könnten jederzeit wieder Massnahmen, wie das Zertifikat oder Contact-Tracing, eingeführt werden, welche vom Referendumskomitee als bedrohlich wahrgenommen werden.
Demokratiepolitisch bedenklich
In den letzten drei Jahren wurden einige demokratischen Regeln ausser Kraft gesetzt. Auch dieses Mal wurde das Gesetz dringlich verlängert und trat in Kraft, ohne dass zuvor über ein allfälliges Referendum hätte abgestimmt werden können.
- Vorsorgen für den Ernstfall
Seit April 2022 liegt die Verantwortung für die Bewältigung der Pandemie bei den Kantonen. Da es
jedoch unklar ist, wie sich die Situation weiterentwickelt, ist es zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bei gewissen bewährten Instrumenten, wie dem Contact-Tracing, sinnvoll, dass diese dem Bund im Ernstfall weiter zur Verfügung stehen. Deshalb sollen die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen verlängert werden.
- Dringliche Inkraftsetzung notwendig
Aufgrund der im Gesetz vorgesehenen Fristen war es notwendig, das Gesetz dringlich in Kraft zu
setzen, damit es keine Lücken in der Gesetzgebung oder im Vollzug gibt. Dies hätte beispielsweise die
Meldepflicht für Bestände von Heilmitteln, Schutzausrüstungen und weiteren für die
Gesundheitsversorgung wichtigen medizinischen Gütern betroffen, oder auch die Bestimmungen für Massnahmen im Ausländerbereich und bei Grenzschliessung zur Wahrung der Reisefreiheit der
Grenzbevölkerung und von Grenzgängerinnen und Grenzgängern.
- Keine Einschränkung der Reisefreiheit
In der Schweiz braucht es aktuell kein Covid-Zertifikat mehr. Für Reisen ins Ausland braucht es unter Umständen jedoch weiterhin ein gültiges Covid-Zertifikat. Aus diesem Grund muss die Rechtsgrundlage für die Ausstellung eines Covid-Zertifikats verlängert und deren internationale Kompatibilität gewährleistet werden. Fehlt diese, kann die Schweiz keine Zertifikate mehr ausstellen, was das Reisen – unter anderem für jene, die aus beruflichen Gründen reisen müssen – erschweren würde.
- Reaktivierung des Contact-Tracing bei Bedarf
Während der Pandemie war das Contact-Tracing ein zentrales Element für die Bekämpfung der
Ausbreitung des Virus. Mit der SwissCovid-App stand unter anderem ein niederschwelliges Instrument
fürs Contact-Tracing zur Verfügung. Die Applikation ist aktuell deaktiviert, sie soll aber bei Bedarf rasch
reaktiviert werden können. Dazu braucht es die Verlängerung der entsprechenden Rechtsgrundlagen.
Empfehlung
In den Schlussabstimmungen vom 16. Dezember 2022 hat sich das eidg. Parlament und die Mitte-Fraktion wie folgt geäussert:
– Der Ständerat empfiehlt die Vorlage mit 39 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen zur Annahme. Der
Nationalrat empfiehlt die Vorlage mit 140 zu 50 Stimmen bei 6 Enthaltungen zur Annahme.
– Die Mitte-Fraktion empfiehlt die Vorlage mit 42 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Annahme.