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[MM] Gegen die Legalisierung der Eizellenspende für Ehepaare

25. Mai 2022 – Kinderwunsch erfüllen, gegen die Legalisierung der Eizellenspende für Ehepaare –   Bern, 25. Mai 2022

 

Das derzeitige Verbot der Eizellspende führt zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich zur erlaubten Samenspende. Dafür gibt es jedoch gute Gründe, denn während der Wunsch nach einem Kind bei Unfruchtbarkeit der Frau in der Debatte oft im Vordergrund steht, ist die Eizellspende mit mehreren Problematiken, Risiken und Konsequenzen verbunden.

 

Darüber hinaus ist Die Mitte Frauen Schweiz der Ansicht, dass, wenn es heute nicht möglich ist, die Interessen der schwächsten Beteiligten (Eizellproduzentin, Kind) gegenüber den materiellen Möglichkeiten und den Interessen der Wunscheltern und der Fortpflanzungskliniken ausreichend zu schützen, auf eine Legalisierung der Eizellspende verzichtet werden sollte.

 

 

Körperliche und psychische Integrität der eizellenproduzierenden Frauen: Die medizinische Prozedur der Eizellenentnahme ist nicht mit einer Samenspende vergleichbar. Die Eizellenspende beinhaltet eine hormonelle Stimulation, eine Vollnarkose für die Extraktion der Eizellen und weitere Medikation (z.B. Antibiotika). Die Gesundheitsrisiken müssen den potenziellen eizellenproduzierenden Frauen transparent und in ihrer ganzen Tragweite in ihrer Muttersprache kommuniziert werden. Allfällige Auswirkungen auf die eigene Fruchtbarkeit und ein gesteigertes Krebsrisiko sind kritische Faktoren, welche noch zu wenig erforscht sind. Anzahl und Abstände der Spenden sollen noch nach medizinischen Gesichtspunkten reguliert werden.

 

Soziale Ungleichheit und Ausbeutung von Frauen: Die Eizellenspende beruht in der aktuellen Praxis oft auf sozio-ökonomischen Ungleichheiten. Dabei leisten finanziell schwächer gestellte Frauen für andere Paare reproduktive Arbeit. Die Eizellenspende ist also mit Prekarität verbunden, weshalb es leicht zur Ausbeutung der Frauen kommen kann.

Im Falle einer Legalisierung muss die Eizellspende in einen arbeitsrechtlichen Rahmen gestellt und entsprechend finanziell entschädigt werden. Die finanzielle Entschädigung muss verschiedene Aspekte berücksichtigen: Die finanzielle, zeitliche und emotionale Investition sowie die zukünftigen physischen und psychologischen Risiken für die Gesundheit der Frauen.

Finanzielle Interessen im reproduktiven Markt: Der Markt der Reproduktionsmedizin und hierbei insbesondere private Fruchtbarkeitskliniken sind mit massiven finanziellen Interessen verbunden. Die Kompensation für eizellenproduzierende Frauen ist im Verhältnis der Gewinne der Reproduktionskliniken sehr gering.

 

Alle Fragen im Zusammenhang mit dem Import von Eizellen, dem Schutz von Eizellen produzierenden Frauen, dem internationalen Abkommen über die Eizellspende und der Regelung aller technischen und betrieblichen „Details“ müssen ebenfalls geklärt werden.

Die Einfuhr von Eizellen kann nicht ohne vorherige internationale Vereinbarungen gewährt werden, um sicherzustellen, dass die eingeführten Eizellen nicht durch Unterdrückung und Ausbeutung gewonnen wurden.

 

Die Eizellenspende ist eine technische Lösung für ein gesellschaftliches Problem: Die gesteigerte Nachfrage nach fremden Eizellen ergibt sich primär aus dem Fakt, dass Frauen heute später Mütter werden. Dies hat neben einem emanzipatorischen Ursprung auch Gründe, welche in einer mütterunfreundlichen Arbeitswelt zu suchen sind.

 

Die Eizellenproduktion im Kontext einer breiteren Medikalisierung von Reproduktion: Neben der Eizellenspende werden von den Kliniken auch präimplantationsdiagnostische Verfahren oder genetische Trägertests angeboten. Folgeschwangerschaften sind oft stärker medikalisiert (höhere Kaiserschnittraten und Medikalisierung während der Schwangerschaft). Wichtig ist ausserdem, dass in der Gesellschaft breit diskutiert wird, was die Selektion von bestimmten Menschen (Trisomie etc.) für die Diversität in der Gesellschaft bedeutet.

 

Schließlich die Gewährleistung der Anonymität ist für viele Frauen eine Vorbedingung, um sich überhaupt zur Eizellenproduktion bewegen zu lassen. Dies steht jedoch im Widerspruch zum Recht des Kindes, seine biologische Herkunft zu kennen.

 

 

Die Mitte Frauen Schweiz kann die Motion daher unter den gegebenen Umständen nicht unterstützen, ist aber bereit, sich an den notwendigen Diskussionen zu den oben genannten Punkten zu beteiligen. Wir sind mit allen Müttern solidarisch, weshalb eine umfassendere Lösung für uns Priorität hat.

 

 

 

 

Kontakt

Präsidentin Die Mitte Frauen Schweiz

Christina Bachmann-Roth

079 686 47 95

[email protected]

 

 

 

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