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Bedeutender Fortschritt für Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub

6. Oktober 2023 – Mit grosser Zufriedenheit nehmen wir einen bedeutenden Fortschritt für Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub zur Kenntnis. Während der diesjährigen Herbstsession haben die beiden Kammern die Details der kantonalen Initiativen finalisiert, um sicherzustellen, dass Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub an Parlamentssitzungen teilnehmen können, ohne ihr Anrecht auf Mutterschaftsbeihilfe zu verlieren.

Bisher erlosch das Anrecht auf Mutterschaftsbeihilfe, sobald eine Mutter wieder einer erwerbstätigen Tätigkeit nachging, unabhängig von ihrem Beschäftigungsgrad. Diese Situation benachteiligte Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub erheblich, da ihr parlamentarisches Mandat als erwerbstätige Tätigkeit galt.

 

Eine Ausnahme wird nun in das Gesetz über die Erwerbsersatzordnung (EO) aufgenommen, um diesem Missstand abzuhelfen. In Zukunft kann eine gewählte Parlamentarierin im Mutterschaftsurlaub an Parlamentssitzungen auf Bundesebene, auf kantonaler Ebene oder auf kommunaler Ebene teilnehmen, ohne dass ihr Anrecht auf Mutterschaftsbeihilfe vorzeitig erlischt. Diese Maßnahme stellt einen bedeutenden Schritt hin zur Geschlechtergleichstellung und zur Förderung der politischen Teilnahme von Frauen dar.

 

Dennoch bedauern wir die unterschiedliche Behandlung von Sitzungen ohne Vertretung. Diese Regelung gilt nur für Sitzungen, bei denen keine Vertretung vorgesehen ist, was zu Ungleichbehandlung führen könnte.

 

Diese Gesetzesänderung ist ein Sieg für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Politik und zeigt unser Engagement für eine inklusivere und gerechtere Gesellschaft.

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Christina Bachmann-Roth, Präsidentin Die Mitte Frauen Schweiz, 079 686 47 95

Stéphanie Fleury, Generalsekretärin Die Mitte Frauen Schweiz, 078 224 26 56

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