Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

JA zum OECD Mindeststeuer

Die Mitte Frauen Schweiz sagen einstimmig JA zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmens-gruppen (OECD-Mindeststeuer)​   Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) (BBl 2022 3216);  

Downloads

Argumentarium Die Mitte Frauen Schweiz PDF Datei von 29. April 2024

Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmens-gruppen (OECD-Mindeststeuer)​

https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/steuern/steuern-international/umsetzung-oecd-mindeststeuer.html

  • Im Rahmen eines OECD/G20-Projektes haben sich über 130 Staaten auf eine Mindestbesteuerung von 15% für grosse, international tätige Unternehmen geeinigt. Um dieses Projekt in der Schweiz umzusetzen, sieht der Bundesrat die Einführung einer Ergänzungssteuer vor. ​
  • Die Ergänzungssteuer beschränkt sich auf Unternehmensgruppen, die einen weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro erreichen und die Mindestbesteuerung von 15% unterschreiten. Der Bundesrat geht von Mehreinnahmen aus der Ergänzungssteuer von rund 1 – 2,5 Milliarden Franken aus. Die voraussichtlichen Einnahmen werden zu 75% den Kantonen zukommen. Die restlichen 25% fliessen an den Bund. ​
  • Die Mindeststeuer wird mit einer Verfassungsänderung umgesetzt. Basierend darauf soll eine temporäre Verordnung sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Das Gesetz wird im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen. Die Abstimmung über die Verfassungsänderung findet am 18. Juni 2023 statt. Wird die Mindeststeuer in der Schweiz bis 2024 nicht umgesetzt oder lehnt das Volk die Vorlage ab, können andere Staaten die betreffenden Schweizer Unternehmen besteuern, indem sie bspw. Zweigniederlassungen in ihren Ländern besteuern.​

 

 

 

  • Sicherung des Steuersubstrates und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit: Mit einer Umsetzung der OECD-Steuerreform wird sichergestellt, dass die Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben und nicht ins Ausland abfliessen. Gleichzeitig können in der Schweiz ansässige Unternehmen vor zusätzlichen Steuerverfahren im Ausland geschützt werden. Nur indem die OECD-Mindestbesteuerung auch in der Schweiz umgesetzt wird, kann die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz aufrechterhalten werden.​
  • Breit abgestützter Kompromiss ​: Neben dem Parlament unterstützt auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren den verabschiedeten Vorschlag.​
  • Staatliche Leistungen absichern​: Indem mit der Vorlage garantiert werden kann, dass die zusätzlichen Steuereinnahmen der betroffenen Unternehmen in der Schweiz verbleiben, wird die Finanzierung öffentlicher Leistungen gesichert.​
  • Alle Kantone profitieren​: Ein hoher Kantonsanteil führt zu Anreizen, in den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit für grosse Unternehmen zu investieren. Der hohe Kantonsanteil erhöht die Mittel der ressoucenstarken Standortkantone und führt voraussichtlich auch zu einem höheren Umverteilungsvolumen zugunsten ressourcenschwacher Kantone.​

 

Engagiere dich