Klima und Energie
Arbeitsgruppe Klima und Energie
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Arbeitsgruppe Klima und Energie
Ausgangslage
Als Teil der Energiestrategie 2050 wurde das Kernenergiegesetz mit einem Neubauverbot für
Kernkraftwerke ergänzt, welches 2018 nach der Volksabstimmung von Mai 2017 in Kraft trat.
Auslöser war die gravierende Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima im März 2011.
Sogar die hochentwickelte und mit Kerntechnologie erfahrene Industrienation Japan konnte
diesen schweren Unfall nicht verhindern.
Inzwischen sind grosse geopolitische Veränderungen eingetreten. Der Angriffskrieg Russlands
auf die Ukraine hat unter anderem die grosse Abhängigkeit der Schweiz und Europas von Öl,
Gas und Uran aus Russland vor Augen geführt.
Die Schweiz hat aufgrund des Pariser Klima-Abkommens ihr Ziel Netto-Null-CO2 bis 2050 fest-
gelegt, welches 2023 in einer Volksabstimmung deutlich angenommen wurde. Mit dem Strom-
gesetz wurden die Massnahmen bestimmt, um viel mehr erneuerbare Energien (z.B. Photo-
voltaik, Wind, Wasser, Geothermie etc.) zu produzieren und so von den fossilen und radioak-
tiven Energien wegzukommen. Mit einem intelligenten Stromsystem soll es möglich werden,
dass die erneuerbaren Energien zuverlässiger Stromlieferant der Schweizer Bevölkerung wer-
den.
Die SVP möchte mit der Blackout-Initiative das Neubauverbot aus dem Gesetz streichen. Als
indirekten Gegenvorschlag mit demselben Ziel hat der Bundesrat 2025 die Botschaft dem Par-
lament zugestellt.
Geopolitisch
Die Schweiz hat kein eigenes Uran und bezieht den Brennstoff oft aus autokratischen Staaten
wie Russland oder Kasachstan. Schon heute bezieht sie 45 % des Urans aus Russland. Damit
wären wir auch in Zukunft von russischen Uranlieferungen abhängig und entsprechend er-
pressbar. Das gilt sowohl für bestehende Grosskraftwerke als auch für allfällige künftige Klein-
reaktoren. Dieselbe Überlegung hinsichtlich Abhängigkeit und Ungewissheit bezüglich zu-
künftiger Lieferungen gilt auch für weitere autokratische Länder.
Seit dem Angriffskrieg von Russland gegen die Ukraine steigt das Sicherheitsrisiko. Russ-
land zerstört Energieinfrastrukturen und hat auch schon das Atomkraftwerk Saporischja ange-
griffen. Gefährliche Unfälle sind nicht auszuschliessen.
Die Schweiz verfügt über kein funktionierendes Luftabwehrsystem gegen Terroranschläge,
das die Sicherheit der Atomkraftwerke garantieren kann.
Ein Atomunfall entzöge die Lebensgrundlage, weil die dicht besiedelte Schweiz zur Sperrzone
würde.
Marktlage bei sich abzeichnender Verknappung der Uranreserven
Seit den 1990er Jahren übersteigt der Uran-Konsum dessen Produktion, weshalb dabei be-
reits auf die während des Kalten Krieges aufgebauten Reserven zurückgegriffen wird. Um der
Nachfrage gerecht werden zu können, werden neue Minen in Betrieb genommen werden
müssen, was zudem menschenrechtlich bedenklich ist (Arbeitsbedingungen und massive
Gesundheitsgefährdung für die Arbeiterinnen und Arbeiter). Auch hinterlässt der Abbau von
Uran riesige radioaktiv verseuchte Gebiete, was wiederum das Argument der Umweltfreund-
lichkeit von Atomkraftwerken infolge «CO2-Neutralität» (was ohnehin aufgrund des beim Bau
zu verwendenden Betons zu kurz greift) stark relativiert. Zu beachten ist aber insbesondere,
dass durch die seit den 1990er Jahren steigende Nachfrage nach Uran die Marktpreise weiter
steigen werden. Davon wird unter anderem Kasachstan stark profitieren (Kazatomprom), ein
Land, das derzeit schon 39 % des globalen Uranangebots produziert und vermehrt mit China
darin Handel betreibt. Auch weitere Produktionsländer wie etwa Niger haben sich vermehrt
von den westlichen Ländern abgewandt, unter anderem nach Russland.
Kosten
Unsere Stromerzeuger sind weder gewillt noch in der wirtschaftlichen Lage, ein Atomkraftwerk
ohne massive staatliche Unterstützung zu planen und zu bauen. Die neusten Atomkraftwerke,
die in Europa gebaut wurden, weisen alle eine massive Kostenüberschreitung auf. Für den
Bau der Atomkraftwerke müssten zudem ausländische Unternehmen beigezogen werden, da
es in der Schweiz kein Bauunternehmen gibt, das ein solches Projekt ausführen könnte. Nur
wenige Bauunternehmen verfügen über die erforderliche Expertise, wobei derzeit Rosatom
(Russland) und CNNC (China) die grössten AKW-Bauunternehmen sind. Zudem gibt es eine
Verzerrung der Strompreise, weil keine Kostenwahrheit besteht. Stilllegung der Atomkraft-
werke, Rückbau und Endlagerung sind ungenügend in den Strompreisen enthalten, auch weil
sie kaum abschätzbar sind. Sie werden kommenden Generationen aufgebürdet. Sie lassen
damit die Atomenergie ungerechtfertigt als wirtschaftliche Option erscheinen.
Entsorgung
Das Thema Entsorgung der hochradioaktiven Abfälle wird nur oberflächlich beleuchtet. Es wird
nicht erläutert, dass diese Abfälle Tausende von Jahren tödliche Strahlung aussenden, die
lebensgefährlich ist. Dies ist bekanntlich die grösste Gefahr bei der Nutzung der Kernkraft.
Weltweit ist die Entsorgung ungelöst. Keines der grossen Kernkraftländer USA, Frankreich,
China, Russland hat eine sichere Entsorgung der abgebrannten Brennstäbe realisiert. Nur in
Finnland ist ein erstes kleines Tiefenlager im Bau. Auch die Schweiz ist weit entfernt von einer
umsetzbaren Entsorgung.
Unsicherer Stromlieferant
Die Planung, der Bau und die Inbetriebnahme von Atomkraftwerken dauern mindestens 20
Jahre und lösen unsere aktuellen Probleme eines möglichen Strommangels nicht. Atomkraft-
werke liefern zwar eine wichtige Bandenergie. Das ist aber auch ein Problem: Wenn wegen
der Technik, dem Klima oder der Sicherheit ein Atomkraftwerk heruntergefahren werden muss,
wird das Stromnetz beim Abschalten und bei der Wiederinbetriebnahme extrem belastet.
Dadurch entstehen auch hohe Kosten. Neben technischen Schwierigkeiten, die auftreten können, führt auch die Klimaerwärmung zu Herausforderungen: Bei zu hohen Wassertemperaturen müssen die Atomkraftwerke wegen der Kühlung durch Flusswasser heruntergefahren werden.
In Frankreich waren 2022 die Hälfte der Atomkraftwerke wegen Risiken abgeschaltet. Dies
führte – nebst dem russischen Angriffskrieg und dem trockenen Sommer in der Schweiz – zu
exorbitanten Strompreisen.
Behinderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien
Wenn Zeit und Geld in den Neubau von Atomkraftwerken investiert werden, fehlt beides für
den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Ausblick
Durch intelligente Steuerung mit Smart-Grids kann der Stromverbrauch reduziert werden. Die
Entwicklung geht rasant vorwärts. Auch Speichertechnologien werden laufend weiterentwi-
ckelt und werden dazu beitragen, den Stromverbrauch in der Schweiz im Griff zu behalten.
Position der Mitte Frauen Schweiz
Die Mitte Frauen Schweiz sprechen sich klar gegen die Aufhebung des Neubauverbotes
von Atomkraftwerken aus und lehnen deshalb sowohl die Blackout Initiative als auch den
indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates ab.
Ausgangslage
Der Klimawandel ist in der Schweiz wie auch weltweit spürbar. Hitzewellen, Starkniederschläge und abschmelzende Gletscher erfüllen die Bevölkerung mit berechtigter Sorge. Der Handlungsbedarf ist gross. Die Schweiz hat das Pariser Klimaabkommen von 2015 unterzeichnet, welches die Erderwärmung auf maximal 1.5 Grad begrenzen und den CO2-Ausstoss auf Netto-Null im Jahr 2050 reduzieren will. Bundesrat und Parlament haben dazu verschiedene Gesetze erarbeitet.
Die Energiestrategie 2050, die unter Federführung von BR Doris Leuthard erarbeitet und 2017 in einer Volksabstimmung angenommen wurde, beinhaltet folgendes:
Das Klimaschutzgesetz, das am 18.6.2023 vom Volk angenommen wurde, bestätigt das Netto-Null-Ziel für CO2-Emissionen im Jahr 2050. Es gibt Reduktionsziele für Gebäude, Verkehr und Industrie vor und fördert finanziell neuartige Technologien und den Ersatz fossiler Heizungen. Zusätzlich wird der Schweizer Finanzplatz angehalten, einen effektiven Beitrag gegen den Klimawandel zu leisten. Es soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Beim Solarexpress werden alpine Photovoltaik-Grossanlagen, die im Winter viel Strom produzieren, mit erleichterten Bewilligungsverfahren und Investitionsbeiträgen gefördert. Dies wurde im Herbst 2022 vom Parlament beschlossen. Die Umsetzung ist herausfordernd.
Mit dem Windexpress, den das Parlament im Sommer 2023 beschlossen hat, sollen Bewilligungsverfahren für Windanlagen beschleunigt werden. Das Inkrafttreten ist Anfang 2024 geplant.
Der Mantelerlass wurde in der Herbstsession 2023 vom Parlament verabschiedet. Dagegen wurde aus Landschaftsschutzkreisen das Referendum ergriffen. Es wird wahrscheinlich im Januar eingereicht (geplante Abstimmung am 9. Juni 2024). Die Gesetzesvorlage beinhaltet Massnahmen zum schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien, zur Stärkung der Versorgungssicherheit und zur Erreichung der Klimaneutralität 2050. Der Mantelerlass ist ein ausgewogener Erlass, dem parteiübergreifend (mit Ausnahme eines Teils der SVP) zugestimmt wurde.